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Anschlussgesuch Wasser

Für Neu- und Umbauten (EFH, MFH, Gewerbe, gemischte Projekte) oder für Änderungen bestehender Anschlussleitungen.

Werden nur bestehende Sanitärapparate ersetzt oder ein einzelnes Badezimmer umgebaut, ist kein Antrag nötig.

Der Unterzeichnende beantragt den Neuanschluss an die Wasser­ver­sorgung Hitzkirch AG / Änderung der bestehenden Installation und bestätigt hiermit, Kenntnisse über das entsprechende Wasser- sowie Gebühren­reglement zu haben.

Die Bausumme, welche in der Baueingabe deklariert wurde, dient für die Erhebung der Anschluss­beiträge. Die definitiven Anschluss­gebühren werden nach der Schluss­abnahme erhoben.

Anhand der Eingabe wird geprüft, ob der Trink­wasser­anschluss / Änderung möglich ist. Der Gesuchsteller erhält anschliessend weitere Informationen zu Merk­punkten für die Installationen der Anschluss­leitungen. Die Haus­zuleitung wird von unserem konzessionierten Installateur ausgeführt.

Wasseranschluss