Anschlussgesuch Wasser
Für Neu- und Umbauten (EFH, MFH, Gewerbe, gemischte Projekte) oder für Änderungen bestehender Anschlussleitungen.
Werden nur bestehende Sanitärapparate ersetzt oder ein einzelnes Badezimmer umgebaut, ist kein Antrag nötig.
Der Unterzeichnende beantragt den Neuanschluss an die Wasserversorgung Hitzkirch AG / Änderung der bestehenden Installation und bestätigt hiermit, Kenntnisse über das entsprechende Wasser- sowie Gebührenreglement zu haben.
Die Bausumme, welche in der Baueingabe deklariert wurde, dient für die Erhebung der Anschlussbeiträge. Die definitiven Anschlussgebühren werden nach der Schlussabnahme erhoben.
Anhand der Eingabe wird geprüft, ob der Trinkwasseranschluss / Änderung möglich ist. Der Gesuchsteller erhält anschliessend weitere Informationen zu Merkpunkten für die Installationen der Anschlussleitungen. Die Hauszuleitung wird von unserem konzessionierten Installateur ausgeführt.